Privilegien im Überblick
Die Liste der Privilegierungen in Bundes- und Landesgesetzen ist lang.
An dieser Stelle präsentieren wir einen exemplarischen Auszug:
- Grundsteuerbefreiung für Gebäude, die für Gottesdienste oder Verwaltungsaufgaben genutzt werden • Warum?
Quelle: § 2 (5) Grundsteuergesetz 1955
- Befreiung von der Gesellschaftsteuer • Warum?
Quelle: § 6 Kapitalverkehrsteuergesetz
- Ausgenommen vom Erfordernis einer Bewilligung laut Aufenthaltsgesetz und vom Geltungsbereich des AusländerInnenbeschäftigungsgesetzes • Warum?
Quelle: § 1 (2) d) Ausländerbeschäftigungsgesetz
- Ausgenommen von ArbeitnehmerInnenschutzgesetz und Arbeitsinspektionsgesetz • Warum?
Quelle: § 2 und § 19 ArbeitnehmerInnenschutzgesetz
- Pflichtbeiträge an anerkannte Religionsgesellschaften sind im Ausmaß von bis zu 400 Euro jährlich steuerlich absetzbar. Das entspricht in Summe einem Steuerentgang von ca. 120 Millionen Euro pro Jahr. • Warum?
Quelle: § 18 (1) 5 Einkommensteuergesetz 1988
- Verbot von Veranstaltungen in Niederösterreich am Karfreitag und 24.12., wenn sie den Charakter des Tages zerstören oder generell das Ansehen der Religionsgesellschaften herabsetzen. • Warum?
Quelle: § 2 (1) 1 und 3 NÖ Veranstaltungsgesetz
- Beratende Stimme im Kollegium des Landesschulrats • Warum?
Quelle: lsr-noe.gv.at
- Staatlich finanzierter Religionsunterricht • Warum?
Quelle: § 3 Religionsunterrichtsgesetz
- Automatische Verleihung des Öffentlichkeitsrechts für konfessionelle Privatschulen • Warum?
Quelle: § 11 (3) und § 14 (3) Privatschulgesetz
- Automatischer Anspruch auf Subventionierung konfessioneller Privatschulen • Warum?
Quelle: § 17f. Privatschulgesetz
- Sitz im Beirat der KommAustria • Warum?
Quelle: § 9 Publizistikförderungsgesetz
- Sitz im Stiftungsrat und Publikumsrat des ORF • Warum?
Quelle: § 30 ORF-Gesetz
- Priester, Seelsorger, Theologiestudenten und Ordensleute sind von Stellungspflicht und Wehrpflicht befreit • Warum?
Quelle: § 18 Wehrgesetz
- Priester und Ordensleute sind befreit von der BürgerInnenpflicht zum
Geschworenen- und SchöffInnenamt • Warum?
Quelle: § 3 Geschworenen- und Schöffengesetz 1990
- Anrechnung von Seelsorgetätigkeit für die Pension • Warum?
Quelle: § 53 Pensionsgesetz
- Ignorieren von Tierschutzbestimmungen aufgrund religiöser Vorschriften (z. B. Steiermark) • Warum?
Quelle: § 5 (2) Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 9. Dezember 2002 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung oder Tötung
- Unpfändbarkeit von Gegenständen, die für den Gottesdienst verwendet werden • Warum?
Quelle: § 251 Exekutionsordnung
- Ausgenommen vom Tiroler Campinggesetz • Warum?
- Ausnahmen vom Arbeitsruhegesetz • Warum?
Quelle: §1 (3) und § 8 Arbeitsruhegesetz
-
Sitz im Präsidium der Bundes-Jugendvertretung • Warum?
-
Befreiung von der Aufenthaltsabgabe für TeilnehmerInnen an religiösen Übungen • Warum?
-
Befreiung von der Vergnügungssteuer für religiöse Veranstaltungen • Warum?
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Befreiung vom Erfordernis einer Gebrauchserlaubnis für Benutzung öffentlichen Grunds für religiöse Zwecke (Niederösterreich) • Warum?
Quelle: § 1
NÖ Gebrauchsabgabegesetz 1973
- Vermerk der Religionszugehörigkeit auf Schulzeugnissen • Warum?
Quelle: § 3 (24) 2 Zeugnisformularverordnung
- Befreiung von Fremdenverkehrsabgabe (Kärnten) • Warum?
Quelle: § 7 Fremdenverkehrsabgabegesetz 1994
- Explizite Ausnahme von der Beobachtung durch die Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen • Warum?
Quelle: § 1 Bundesgesetz über die Einrichtung einer Dokumentations- und Informationsstelle für Sektenfragen
- Befreiung von Überwachungsgebühren für Dienste öffentlicher Sicherheitsorgane bei Veranstaltungen • Warum?
Quelle: § 5a. Sicherheitspolizeigesetz
- Befreiung von Landesabgaben (Vorarlberg) • Warum?
Quelle: § 3 Verwaltungsabgabengesetz
- Möglichkeit zur Durchführung von Tombolaspielen, Glückshäfen, Nummernlotterien und Juxausspielungen mit höherem Spielkapital • Warum?
Quelle: § 36 Glücksspielgesetz
- Ausgenommen vom Stiftungs- und Fondsgesetz • Warum?
Quelle: § 1 Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz
- Ausgenommen von den Bestimmungen des Sammlungsgesetzes (Oberösterreich) • Warum?
Quelle: § 1 Sammlungsgesetz (Oberösterreich)
- Vermerk der Religionszugehörigkeit im Geburtenbuch • Warum?
Quelle: § 19 Personenstandsgesetz
- Religionsgemeinschaften erhalten auf Verlangen die Meldedaten der sich zur jeweiligen Gemeinschaft bekennenden Personen • Warum?
Quelle: § 20 Meldegesetz
- Errichtung von Begräbnisstätten außerhalb von Friedhöfen (Oberösterreich) • Warum?
Quelle: § 30 Oberösterreichisches Leichenbestattungsgesetz
- Verpflichtendes Anbringen eines Kreuzes in Gruppenräumen von Kinderbetreuungseinrichtungen (Burgendland) • Warum?
Quelle: § 19 Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz
- Vermerk der Religionszugehörigkeit im Ehebuch und auf Heiratsurkunden • Warum?
Quelle: § 24 und § 34 Personenstandsgesetz
- Errichtung und Betrieb von Friedhöfen (Steiermark) • Warum?
Quelle: § 33 Steiermärkisches Leichenbestattungsgesetz
- Ausnahme vom Lobbying- und Interessensvertretungs-Transparenzgesetz • Warum?
Quelle: § 1 Lobbying- und Interessenvertretungs-Transparenz-Gesetz
- Pflicht von Kinderbetreuungseinrichtungen auf die Entwicklung religiöser Werte Bedacht zu nehmen • Warum?
Quelle: § 8 Burgenländisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz 2009
- Angabe der Religionszugehörigkeit und -änderung auf diversen Personenstandsurkunden • Warum?
Quelle: §§ 15, 19, 22, 24, 25, 28, 29, 32, 34 Personenstandsgesetz
- Kindergärten haben einen grundlegenden Beitrag zur religiösen Bildung zu leisten (Niederösterreich) • Warum?
Quelle: § 3 NÖ Kindergartengesetz
- Religiöse Erziehung im Ausmaß von einer Stunde pro Woche in Kindergärten (Niederösterreich) • Warum?
Quelle: § 29 NÖ Kindergartengesetz
- Befreiung von der Stiftungseingangssteuer • Warum?
Quelle: § 1 Stiftungseingangssteuergesetz
- Verpflichtung zum Anbringen eines Kreuzes in allen Gruppenräumen in Kindergärten (Salzburg) • Warum?
Quelle: § 28 Salzburger Kinderbetreuungsgesetz